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12.0.2 Normen

Kostenüberlegungen reichen nicht aus, fremddienliches Helfen zu erklären
Hilfeleistung ist offensichtlich auch an Normen, Verhaltensregeln gebunden z.B. gesetzliche Strafen. Je mehr die Normen als persönliche Standards gelten, umso weniger beeinflussen äußere Faktoren (belohnend, nicht belohnend, Beurteilung anderer) das Handeln.
Norm der sozialen Verantwortlichkeit
forder Hilfeleistung, soblad der Hilfsbedürftige vom Hilfeleister abhängig ist (zu jung, arm, krank, niemand anderer hilft ihm). Paradigma: Abhängigkeit des Arbeits- gruppenleiters von Produktivität des Mitarbeiters $ \Rightarrow$ Mitarbeiter umso Produktiver, je Hilfsbedürftiger der Vorgesetzte schien, selbst, wenn der diese Hilfeleistung nie erfahren würde. Diese Norm kann durch verschiedene Faktoren beeinflußt werden: ist die Lage selbstverschuldet schwindet die Hilfsbereitschaft. Wird der Hilfeleister in seiner Handlungsfreiheit beschnitten $ \Rightarrow$ Hilfsbereitschaft wird gemindert, Vorbildfunktion hat großen Einfluß. Experimentelle Untersuchungen brachten zur Norm der sozialen Verantwortlichkeit wenige Ergebnisse
Das normentheoretische Konzept von Schwartz
das Modell verbindet drei Aspekte, die letzten beiden betreffen Normen
der erste Aspekt: das Bewußtsein der Folgen eigenen Handelns für den Notleidenden
tangiert eigenes Handeln das Wohlergehen anderer $ \Rightarrow$ zweiter Asp. Verantwortlichkeitsnorm
dritter Aspekt: moralische Normen
diese Variablen determinieren prosoziales Verhalten des Menschen, sie gelten als Messungsindikator. Prosoziales Verhalten tritt dann ein, wenn gleichzeitig Bewußtsein der Folgen und die Verantwortlichkeitsnorm ausgeprägt sind.
Norm der Gegenseitigkeit
regelt eher die Reaktion auf empfangene (unterlassene) Hilfe. Man zeigt sich erkenntlich für Hilfe, wenn jedoch nur im Sinne von Wiedergutmachung geleistet wurde, verliert sie den altruistischen Charakter. Es wird als sehr aversiv empfunden geleistete Hilfe nicht ausgleichen zu können. Sie wird, mit Wissen auf die Unfähigkeit sie auszugleichen nur sehr zögerlich oder gar nicht in Anspruch genommen. Hilfeempfänger, die eine Wohltat nicht zurückerstatten konnten haften es dem Wohltäter an und beurteilten ihn mit gemischten Gefühlen. Dankbarkeit wird am größten empfunden, wenn die Hilfe nicht dem Helfer wissentlich zum Vorteil gereicht (Dieser Verdacht drängt sich z.B. bei übermotivation des Helfers auf).


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Sebastian Inacker 2004-02-22